Informationen zur Neufeststellung der Grundsteuer
Für alle Grundstücke wird vom Finanzamt der sog. Grundsteuerwert mit Rückwirkung zum 01.01.2022 von den Finanzämtern neu festgestellt. Die Steuerpflichtigen, die über Grundbesitz verfügen, müssen eine „Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes“ abgeben. Diese muss zwischen dem 01.07.2022 und dem 30.10.2022 in elektronischer Form beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Weiterlesen