Zur Vorsorge und Vermögensgestaltung gehört nicht nur die Verfassung des letzten Willens durch Errichtung eines Testaments. Wichtig ist auch, sich Gedanken über die Möglichkeiten einer Vermögensgestaltung zu machen, die bereits zu Lebzeiten bestehen.
Nicht nur bei großen Vermögen macht es unter Umständen Sinn, ein Familienheim mittels Übergabe- und/oder Schenkungsvertrag auf Verwandte, z.B. eigene Kinder oder Enkelkinder, zu übertragen. Hierbei kann sich der Übergeber Rechte am Übergabegegenstand, wie ein lebenslängliches Wohn- oder Nießbrauchsrecht, vorbehalten. Es können Bedingungen festgelegt werden, unter denen der Übernehmer den Übergabegegenstand auf den Übergeber zurückübertragen muss.
Bei größeren Vermögen sind auch steuerliche Fragen zu beachten, die wir gerne in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater klären, um Steuerfreibeträge zu nutzen und das Vermögen möglichst dem Zugriff des Finanzamtes oder des Sozialhilfeträgers zu entziehen.
Vielen Menschen ist es ein Anliegen, die eigenen Kinder zu unterstützen. Gerade für Selbstständige ist es nahezu unerlässlich, im Rahmen einer rechtssicheren Vorsorgeplanung den Fortbestand ihres Unternehmens zu sichern. Familiäre Entscheidungen sollen nach Möglichkeit nicht von gerichtlicher Kontrolle abhängig sein.
Ein weiteres Gebiet ist die Vorsorge für die eigene Gesundheits- und Vermögensbetreuung in Notfällen. In Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen stellen Sie unter Mithilfe einer unserer Notare Regeln auf, die im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit oder des bevorstehenden Todes gelten; sei es durch fortschreitendes Alter, eine Erkrankung (z.B. Demenz) oder schicksalhaft (z.B. einen schweren Unfall).
Schenkungen und Vollmachten setzten unter Umständen eine notarielle Beurkundung voraus, um die von Ihnen gewünschten Wirkungen entfalten zu können. Inhalt und Anforderungen sind nicht selten durch die aktuelle Rechtsprechung geprägt.
Wir bieten ihnen eine rechtssichere Beratung und Gestaltung.
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