Reifen quietschen, ein dumpfer Knall, Glas splittert - nach Verkehrsunfällen stellen sich oft die unterschiedlichsten Rechtsfragen. Neben der Beweisführung spielen vor allem versicherungsrechtliche Aspekte eine Rolle. Unsere Kanzlei vertritt Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer:
Sie haben als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. So können Sie unberechtigte Kürzungen des Versicherers von Anfang an vermeiden. Der Vorteil für Sie liegt in der kompletten Schadensabwicklung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der für Sie die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer abwickelt.
Ebenso vertreten wir Sie bei Verkehrsstrafsachen und -ordnungswidrigkeiten wie:
Wir prüfen z.B., ob die Messungungen technisch korrekt sind. Dazu arbeiten wir mit der bundesweit bekannten VUT Sachverständigen GmbH & Co. KG zusammen. Sollte die Messung technisch korrekt sein, versuchen wir für Sie, ein drohendes Fahrverbot zu verhindern.
Wird Ihnen von der Behörde sogar eine Verkehrsstraftat (z.B. Verkehrsunfallflucht, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs) vorgeworfen, so droht Ihnen nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit gravierenden Einschnitten im privaten und beruflichen Bereich. Sie sollten in diesen Fällen niemals ohne Rücksprache mit einem Verkehrsrechtsanwalt eine Einlassung gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft abgeben
Für diese Fragen bieten wir Ihnen gerne umfassende und kompetente Beratung sowie Vertretung vor Gericht.
Sehen Sie sich gerne auch unseren Unfall-Flyer dazu an!
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