Erbrecht

Der Tod eines Menschen bringt nicht nur einschneidende persönliche Veränderungen für die Angehörigen und nahestehende Personen des Verstorbenen mit. Es sind auch viele juristische Schritte einzuleiten:

Hinterlässt der Verstorbene ein Testament, muss dieses eröffnet und der Wille des Erblassers umgesetzt werden. Bei gesetzlicher Erbfolge ist regelmäßig ein Erbschein zu beantragen.

Es ist zu klären, wie der Nachlass des Erblassers auseinandergesetzt werden soll. Bestehende Erbengemeinschaften sind aufzulösen, ohne dass es zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen kommt. Hinsichtlich Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen müssen Regelungen getroffen werden, Vermächtnisse sind zu erfüllen und sonstiges Vermögen muss verteilt werden. Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, muss ein Testamentsvollstreckerzeugnis beantragt werden.

Für sämtliche in diesem Zusammenhang entstehende Fragen stehen Ihnen unsere Notare kompetent zur Seite, um die Erbabwicklung in geordnete Bahnen zu lenken.

Um unklare Situationen nach einem Erbfall und damit verbundene Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen zu vermeiden, empfehlen wir, die eigene Vermögensnachfolge rechtzeitig zu regeln. Unsere Notare sind dabei behilflich, Fehler zu vermeiden und formgültige Testamente und Erbverträge zu errichten. Nur klare und rechtssichere Regelungen können eine Erbfolge herbeiführen, die dem Willen des Erblassers entspricht.

Wir beraten Sie professionell unter Berücksichtigung Ihrer individuellen familiären und finanziellen Situation, beispielsweise im Zusammenhang mit folgenden Fragen:

  • Errichten Ehegatten sinnvollerweise Einzeltestamente, ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag?
  • Wer soll bei gemeinschaftlicher Testierung nach dem Tod des Längstlebenden Schlusserbe sein und darf der Längstlebende die Person des Schlusserben nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten noch austauschen?
  • Sollen besondere Erbfolgeregelungen wie Vor- und Nacherbschaft verwendet werden?
  • Welche Besonderheiten gelten bei Patch-Work-Familien oder nichtehelichen Kindern?
  • Welche Besonderheiten gelten, wenn Abkömmlinge behindert sind oder Sozialleistungen beziehen?
  • Welche Besonderheiten gelten für Testamente nach einer Ehescheidung?
  • Welche Regelungen sind für Landwirte unter Beachtung der Besonderheiten der Höfeordnung empfehlenswert?
  • Sollen flankierend zu einer testamentarischen Regelung zu Lebzeiten Vermögensgegenstände auf Angehörige übertragen werden?
  • Bietet sich der Abschluss von Pflichtteilverzichtsvereinbarungen mit nahen Angehörigen an?
  • Welche Auswirkungen haben Schenkungen und Übertragungen – ggf. mit Vorbehalt von Wohn- bzw. Nießbrauchsrechten – zu Lebzeiten des Eigentümers auf Erbrechts- und Pflichtteilsansprüche?
  • Durch welche Regelungen kann das sogenannte „Pflegeheimrisiko“ verringert werden und Grundbesitz vor dem Zugriff von Sozialhilfeträgern bewahrt werden?

Diese und weitere Fragen klären wir für Sie, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, um die steuerlichen Freibeträge bestmöglich auszuschöpfen und einen unnötigen Anfall von Erbschaftsteuern zu vermeiden.

Hier geht´s zum Erklärfilm der Bundesnotarkammer zum Thema "Vererben und Schenken".

Ihre Notare

Christian Huster

Rechtsanwalt & Notar

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ralf Gosda

Rechtsanwalt & Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht