Der Tod eines Menschen bringt nicht nur einschneidende persönliche Veränderungen für die Angehörigen und nahestehende Personen des Verstorbenen mit. Es sind auch viele juristische Schritte einzuleiten:
Hinterlässt der Verstorbene ein Testament, muss dieses eröffnet und der Wille des Erblassers umgesetzt werden. Bei gesetzlicher Erbfolge ist regelmäßig ein Erbschein zu beantragen.
Es ist zu klären, wie der Nachlass des Erblassers auseinandergesetzt werden soll. Bestehende Erbengemeinschaften sind aufzulösen, ohne dass es zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen kommt. Hinsichtlich Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen müssen Regelungen getroffen werden, Vermächtnisse sind zu erfüllen und sonstiges Vermögen muss verteilt werden. Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, muss ein Testamentsvollstreckerzeugnis beantragt werden.
Für sämtliche in diesem Zusammenhang entstehende Fragen stehen Ihnen unsere Notare kompetent zur Seite, um die Erbabwicklung in geordnete Bahnen zu lenken.
Um unklare Situationen nach einem Erbfall und damit verbundene Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen zu vermeiden, empfehlen wir, die eigene Vermögensnachfolge rechtzeitig zu regeln. Unsere Notare sind dabei behilflich, Fehler zu vermeiden und formgültige Testamente und Erbverträge zu errichten. Nur klare und rechtssichere Regelungen können eine Erbfolge herbeiführen, die dem Willen des Erblassers entspricht.
Wir beraten Sie professionell unter Berücksichtigung Ihrer individuellen familiären und finanziellen Situation, beispielsweise im Zusammenhang mit folgenden Fragen:
Diese und weitere Fragen klären wir für Sie, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, um die steuerlichen Freibeträge bestmöglich auszuschöpfen und einen unnötigen Anfall von Erbschaftsteuern zu vermeiden.
Hier geht´s zum Erklärfilm der Bundesnotarkammer zum Thema "Vererben und Schenken".
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